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05.01.2013 GW-G ab sofort mit Heckblitzer
+++ Nachträgliche Installation zur Sicherheit von Mensch und Technik +++
Sonderrechte und Wegerechte können seitens der Feuerwehr nur in Anspruch genommen werden, wenn Martinshorn und blaues Blinklicht zusammen zum Einsatz kommen. Blaulicht und Martinshorn müssen dabei für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich und erkennbar sein. So erhielt der GW-G jetzt zwei nachträgliche installierte Heckblitzer.
Der Sachverhalt , welcher die nachträgliche Installation zweier Heckblitzer am Gerätewagen- Gefahrgut (GW-G) erforderlich machte, lag schon etliche Zeit zurück. Als das Fahrzeug Mitte der achtziger Jahre gebaut wurde, war von serienmäßigen Front- und Heckblitzern noch nicht die Rede. Sie waren die absolute Ausnahme.
Bei der heutigen Verkehrsdichte und dem gesteigerten Sicherheitsbewußtsein der Feuerwehren gehören die blauen Front- und Heckblitzer in LED Technik zur Standardausrüstung größerer Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Beim GW-G Bestand seit der Übernahme durch die Gemeinde Wedemark der Sachverhalt, dass bei Einsatzfahrten des Fahrzeugs mit Sonderrechten, dieses nicht von folgenden Verkehr aus erkennbar war.
Hinterherfahrende PKW oder LKW bekamen bei z.B. lauter Musik im Radio gar nicht mit, dass der GW-G auf Einsatzfahrt war. So entstanden in vergangener Zeit Situationen welche Mensch und Technik beim Einsatz gefährdeten, indem andere Verkehrsteilnehmer den GW-G einfach überholten, um dann feststellten das freie Bahn zu schaffen sei.
Durch die jetzt von der Gemeinde Wedemark beschafften blauen Warneinrichtungen für das Heck des Fahrzeuges, wird der Folgeverkehr wesentlich effektiver vor dem im Einsatz befindlichen Einsatzfahrzeug gewarnt. Die Einsatzkräfte können den Folgeverkehr mit den alternierenden Heckblitzern wesentlich früher warnen, was z.B. auch bei Einsatzstellenabsicherung Vorteile bringt.
© Bild,Text: Holger Bauer
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