Freiw. Feuerwehr Bissendorf

FF - Veranstaltungen

Zum Gästebuch
Sitemap
Impressum

Zur Homepage

08.07.2018 Anhebung der Altersgrenze

+++ Landtag beschließt Anpassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes +++

Alle Rahmenbedingungen und Gesetze, welche die Feuerwehren im Lande Niedersachsen betreffen werden föderal in Niedersachsen geregelt. Im Mai 2018 wurde nun das Niedersächsische Brandschutzgesetz erneut novelliert und den geänderten Anforderungen angepasst.

Der Niedersächsische Landtag hat am 16.Mai 2018 das Gesetz zur Änderung des Niedersäsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Kernpunkt ist die Anhebung der Altersgrenze für die Zugehörigkeit in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Künftig kann bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Dienst in der Freiwilligen verrichtet werden. Auf diese Weise soll vor allem die Einsatzabteilung im ländlichen Raum gestärkt werden.

2018: Neues Niedersächsisches Brandschutzgesetz

Das geänderte Brandschutzgesetz sieht im neuen Paragrafen 32a außerdem eine bessere Absicherung für Feuerwehrangehörige bei Unfällen vor, die nicht durch die Feuerwehr-Unfallkasse abgedeckt sind. Dazu richtet die Feuerwehr-Unfallkasse zukünftig einen Fonds ein.

Weitere Neuerungen sind Präzisierungen bei der Gutschrift von Arbeitszeiten und der Entgeltfortzahlung sowie bei den Entschädigungsansprüchen. Diese Regelungen sind auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und auch für ehrenamtliche Feuerwehrführungskräfte des Landes anzuwenden.

Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 3285 Ortsfeuerwehren mit zirka 124.800 ehrenamtlichen Mitgliedern

© Bild: Holger Bauer, Text: Deutsche Feuerwehrzeitung Brandschutz (tho)